Social Media-Richtlinie des Antaris Projekts / Social Media Guideline of Antaris Project 05.03.2024

Richtlinie für den Umgang mit sozialen Medien des Antaris Projekts

Diese Richtlinie richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, die sich für die Social-Media-Arbeit des Antaris Projekts interessieren und diese mitgestalten. Sie gibt einen Überblick über die grundsätzliche Haltung zu Social Media, über Zuständigkeiten, bestehende Kanäle, deren Ausrichtung und rechtliche sowie redaktionelle Rahmenbedingungen. Die Social-Media-Kanäle, mit denen sich das Antaris Projekt oder Bereiche des Festivals der Öffentlichkeit präsentieren, unterliegen den rechtlichen Vorgaben der Veranstalter. Die Abteilung für Social Media entwickelt das Angebot zeitgemäß und angemessen weiter. Sie berät die Veranstalter hinsichtlich der Einführung neuer Social Media-Kanäle über grundsätzliche Möglichkeiten und die jeweiligen Rahmenbedingungen. Für Rückfragen, inhaltliche Vorschläge und Beratung in diesem Bereich stehen Personen der Abteilung Social Media zur Verfügung. Für die inhaltliche Pflege dezentraler Social-Media-Auftritte sind die dezentralen Einrichtungen bzw. Organisationseinheiten selbst verantwortlich. Die Informationen werden in ihrem Namen veröffentlicht.

Antaris Projekts

TMGCulture & Fun Events GmbH Social Media Redaktion media@antaris-project.de

Die Social Media-Abteilung nutzt bzw. kontrolliert folgende Auftritte im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit:

Antaris Projekt auf Facebook: https://www.facebook.com/Antaris.Project.OpenAir/ Antaris Projekt auf Instagram: https://www.instagram.com/antarisproject_festival/ Antaris Projekt auf Youtube: https://www.youtube.com/@antaris-project-festival Antaris Projek auf TikTok: https://www.tiktok.com/@antaris.project.official

Diese offiziellen Social-Media-Kanäle des Antaris Projekts sind auch ohne Anmeldung für jeden sichtbar, für Interaktionen ist jedoch immer ein eigenes Profil erforderlich. Das Antaris Projekt selbst erhebt keine Daten in ihren Social-Media-Auftritten. Weitere Informationen zum Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung von Daten sowie diesbezüglichen Rechte enthalten die Datenschutzerklärung des Antaris Projekts und die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter:

Facebook, Instagram, TikTok, YouTube.

Die hier genannten Antaris Projekt-Kanäle werden nachhaltig betreut. Dies bedeutet jedoch keine Rund-UmDie-Uhr-Rund-Ums-Jahr- und Immer-in-Interaktion-Betreuung. Dieser Anspruch ist wegen des Zeitaufwandes und des aktuellen Personenstandes nicht umzusetzen. Die Redaktion koordiniert und kontrolliert daher auch einen großen Teil der Posts über das Social-Media- Monitoring-Tool Buffer (für Facebook, TikTok und Instagram). Da sich die Nutzung von Social Media in jedem Fall auch auf die öffentliche Wahrnehmung des gesamten Festivals auswirkt, obliegt die Entscheidung über neue Social-Media-Präsenzen der Social-Media-Redaktion in Absprache mit den Veranstaltern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Festivals, die Netiquette sowie die Bestimmungen zu Datenschutz und Impressum gelten uneingeschränkt für die zentralen Kanäle des Antaris Projekts.

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Das Festival kann in Einzelfällen bestimmte Beiträge über Social Media-Marketing bewerben. Aufgrund der bisherigen Zahlungsmöglichkeiten ist diese Nutzung jedoch eingeschränk.

Rechtliche Grundsätze des Antaris Projekts

Das Antaris Projekt ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben z.B. für die Veröffentlichung von Text-, Bild- und Tonmaterial zu beachten (dies gilt auch für eine Nutzung auf Social-Media-Plattformen). Diese Vorgaben sind:

• Recht am eigenen Bild: §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG)

• Bis auf einige spezifische Ausnahmen (Bilder von öffentlichen Versammlungen, Personen der Zeitgeschichte oder Bilder, auf denen die Personen nur Beiwerk sind) bedarf es der Zustimmung der Person vor der Veröffentlichung.

• Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Schutz der Persönlichkeit, Schutz der Identität, Schutz der (informationellen) Selbstbestimmung, Schutz der Ehre

• Urheberrechte & Leistungsschutzrechte: UrhG. Diese Rechte liegen etwa bei Komponist*innen, Musiker*innen, Schauspieler*innen, Tänzer*innen, Choreograf*innen, Labels, Verlagen, Fotograf*innen, Regisseur*innen, Autor*innen, Übersetzer*innen, Grafiker*innen, Verwertungsgesellschaften wie GEMA etc.

• Gewerbliche Schutzrechte: MarkenG (Markenschutz, Unternehmenskennzeichen, Werktitel) • Wettbewerbsrecht: UWG, PangV

Die entsprechenden Paragrafen und deren Inhalte finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/.

Alle Kanäle dürfen ausschließlich über offizielle E-Mail-Adressen gepflegt werden und müssen auf das Impressum und die Datenschutzerklärung des Festivals verlinken. Social-Media-Plugins (bspw. Like-Buttons / +1-Buttons für die eigene Homepage) dürfen nur genutzt werden, wenn sie keinen der obigen Punkte verletzen. Social-Media-Plugins sammeln, sofern sie von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, in der Regel Daten, so dass diese gegen den Datenschutz verstoßen.

Umgang mit Fake-Accounts u.ä.

Das Antaris Projekt beobachtet das Geschehen in den Social-Media-Kanälen regelmäßig. Sollten Kanäle auffallen, die unrechtmäßigerweise eine Verbindung zur Veranstaltung herstellen oder so tun, als wären sie offizielle Accounts des Antaris Projekts (Fake-Accounts), so ist das Antaris Projekt dafür nicht verantwortlich. Die Social-Media-Redaktion behält sich vor, entsprechende Accounts bei den jeweiligen Plattformbetreibern zu melden. Meme-Accounts werden ebenfalls kritisch beobachtet. Sollten hier rechtliche Rahmenbedingungen oder Rechte des Festivals verletzt werden, behält sich das Antaris Projekt angemessene Schritte vor.

Netiquette

05.03.2024

Richtlinie für den Umgang mit sozialen Medien des Antaris Projekts

Wir freuen uns auf Interaktionen mit dem Antaris Projekt!

Wenn Sie etwas kommentieren wollen, bitten wir um die Beachtung und Einhaltung dieser Regeln: • Erwähnungen und Kommentare haben fair und sachlich zu bleiben und sich auf das Thema unserer Beiträge zu beziehen.

• Vulgäre, diskriminierende, rassistische, antisemitische, homophobe, jugendgefährdende, sexistische, beleidigende, hasserfüllte und inakzeptable Inhalte (Wort und Bild) und Äußerungen, die gegen das Gesetz verstoßen, werden von uns ohne Angabe von Gründen gelöscht beziehungsweise an die jeweiligen Plattformbetreiber gemeldet.

• Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Datenschutz etc.) dürfen nicht verletzt werden.

• Werbung und andere kommerzielle Inhalte sind in den Diskussionen und Retweets nicht erwünscht. Werbung, Spam und kommerzielle Inhalte Dritter werden unkommentiert gelöscht oder der Postersteller gesperrt.

• Verstöße gegen die Regeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber werden dem Betreiber gemeldet und bei strafrechtlich relevanten Inhalten zur Anzeige gebracht.

• Wir übernehmen keine Verantwortung für die Beiträge der Nutzerinnen und Nutzer, diese liegt bei der jeweiligen Person selbst.

• Die Verfasserin oder der Verfasser der Beiträge gibt dem Antaris Projekt mit dem Einstellen seines Beitrags das Recht, den Beitrag dauerhaft auf den Social-Media-Kanälen vorzuhalten. Mit der Interaktion auf unseren Social-Media-Kanälen erkennen Sie diese Richtlinien an.

• Die Festivalkommunikation erteilt Auskünfte über den offiziellen Social-Media-Auftritt des Antaris Projekts nach bestem Wissen und Gewissen. Diese sind jedoch nicht rechtsverbindlich.

Die vorliegenden Social-Media-Richtlinien gelten bis auf weiteres. Durch die Weiterentwicklung der Social-Media-Auftritte des Festivals oder die Implementierung neuer Technologien oder Kanäle kann es notwendig werden, die vorliegenden Social-Media-Richtlinien zu ändern. Das Antaris Projekt behält sich vor, sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Gez. TMGCulture & Fun Events GmbH