ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ANTARIS PROJECT FESTIVAL 2024 SOWIE DEN TICKETVERKAUF
1. Veranstalter und Geltung der AGB
1.1. Das Antaris-Project Festival wird veranstaltet von der Culture & Fun Events GmbH, Dorfstraße 31,14547 Buchholz, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
1.2.1. Das ANTARIS PROJECT FESTIVAL (nachfolgend „Veranstaltung“) findet auf einem ausgewiesenen Festivalgelände im Landkreis Havelland (Bundesrepublik Deutschland) statt. Das Festivalgelände umfasst das Veranstaltungsgelände und die Parkflächen (nachfolgend „Festivalgelände“).
1.2.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter und/oder dem Besucher und dem Veranstalter. Durch den Kauf eines Tickets schließen der Ticketkäufer und/oder der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.
1.2.3. Mit dem Erwerb des Tickets erkennt jeder Besucher die AGB und alls daraus resultierenden Rechte und Pflichten an.
2. Kaufvertrag
Durch den Kauf von Eintrittskarten oder damit zusammenhängender Leistungen kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen der kaufenden Person und dem Veranstalter zustande.
Das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss seitens der kaufenden Person erfolgt durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten bzw. bei Überweisungen durch den Eingang der Zahlung bei der Konzertkasse (Vorkasse). Nachträgliche Änderungen bzw. Korrekturen der Angaben sind mitteilbar unter der Emailadresse tickets@antaris-project.de
Das im Fernabsatzgesetz geregelte generelle zweiwöchige Widerrufs- oder Rückgaberecht kann nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung finden, da es sich bei dem Festivalticket um eine Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt, somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag dieses Festivaltickets ausgeschlossen. Siehe Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05.
Die Zahlung des Gesamtpreises ist sofort und ohne Abzüge nach Abgabe bzw. Absendung der Bestellung fällig.
Die angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Vorverkaufsgebühr, sowie inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen, die nicht per Überweisung, Lastschrift oder bar erfolgen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt die kaufende Person sämtliche Überweisungsgebühren.
Alle Tickets enthalten einen sogenannten QR-Code. Der Einlass wird einmalig je QR-Code gewährt. Der Code ist daher - wie Bargeld - an einem sicheren Ort aufzubewahren und gilt als verbindlicher Berechtigungsnachweis.
Die Tickets werden auf elektronischem Weg (e-mail) versendet, sowie der Zahlungseingang verbucht ist. Dies kann - je nach Zahlungsart - einige Tage in Anspruch nehmen.
3. Weiterverkaufsverbot / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe
3.1. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu. Die Rechte und Pflichten aus dem durch die Eintrittskarte dokumentierten Veranstaltungsvertrag können an einen Dritten nur dadurch übertragen werden, dass der Dritte in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die insbesondere bei der Veräußerung des Besuchsrechtes oder von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Auktionen, insbesondere im Internet oder über sonstige, nicht autorisierte Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen nicht erteilt wird. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Besuchsverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird der Übertragung des Buchsrechts in den folgenden Fällen nicht erteilt:
3.1.1. gegen den Dritten besteht ein Hausverbot.
3.1.2. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als für den Nennpreis des Tickets bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
3.1.3. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay).
3.1.4. die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
3.2. Jeder Besucher, der Tickets unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt oder verändert, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. das Ticket einzuziehen.
4. Anreise & Parken
4.1. Die Anreise zum Festivalgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für die
Benutzung eines Stellplatzes auf dem zum Festivalgelände gehörenden Parkplatz gilt die StVO.
4.2. Die Besucher verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. auf dem Veranstaltungsgelände sorgfältig zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Besucher selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Veranstalter umgehend mitzuteilen und zu ersetzen.
4.3. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können; eine Haftung des Veranstalters für derartige Beschädigungen ist ausgeschlossen.
5. Einlasskontrolle / Zutritt zum Festivalgelände
5.1. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen Ticket oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
5.2. Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch das Ordnungspersonal/Security vor Ort durchgeführt werden. Das Ordnungspersonal/Security ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Festivalgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Mitführen verbotener Gegenstände gem. Ziff. 6, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
6. Verbotene Gegenstände
6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
Tiere/ Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.2. Den Anweisungen des Ordnungspersonals/Security ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.
6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
7. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen
7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
7.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 6) mitzuführen,
7.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
7.1.3. Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
7.1.4. die “Wall of Death“, „Circle Pit“ o.ä. aus zu üben,
7.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
7.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
7.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Flugblättern, Bannern, Schildern etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
7.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.
7.2. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 5.3, 6 und 7.1. verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem des ANTARIS PROJECT FESTIVAL eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
7.3. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung / Programmänderungen
8.1. Wird das ANTARIS PROJECT FESTIVAL vollständig abgesagt, richten sich die Erstattungsmöglichkeiten nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
8.2. Das ANTARIS PROJECT FESTIVAL wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das ANTARIS PROJECT FESTIVAL sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des ANTARIS PROJECT FESTIVAL aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
8.3. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
8.4. Der Besucher verpflichtet sich, sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf der Webseite des Veranstalters http://www.antaris-project.de zu informieren, ob die Veranstaltung wie angedacht stattfindet. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
8.5. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.
8.6. Ein Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Konzerten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
8.7. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.antaris-project.de bekannt geben.
9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
9.1. Dem Besucher ist bewusst, dass beim ANTARIS PROJECT FESTIVAL, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
10. Jugendschutz
10.1. Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
10.2. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
10.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der vorsätzlichen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
11.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr.
12. Recht am eigenen Bild
12.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des ANTARIS PROJECT FESTIVAL, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
13. Hygieneregeln
Es gelten die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Hygieneregeln für Großveranstaltungen. Zutritt wird nur den Gästen gestattet, die die aktuell gültigen Regeln einhalten können. Die aktuell gültigen Regeln werden schnellstmöglich veröffentlicht und sichtbar beim Zutritt ausgehangen. Jeder Besucher ist selbst verpflichtet, sich über die aktuellen Regeln zu informieren.
14. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges
14.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
14.4. Vor der Hauptbühne des Festivalgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher des ANTARIS PROJECT FESTIVAL. Der Veranstalter kann den Zugang zu einer Nebenbühne/Zelt sperren, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.